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Ein einfacher Weg zur Patientenverfügung

Durch Unfälle, Krankheiten oder altersbedingte Einschränkungen können Menschen in eine Situation geraten, in der sie sich nicht mehr äußern können, welche medizinischen Behandlungen gewünscht oder nicht erwünscht sind. Glücklicherweise lässt sich für solche Fälle vorsorgen. Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Betroffene im Voraus festlegen, ob und inwiefern ärztliche Behandlung und pflegerische Begleitung erfolgen sollen. Hierfür gibt es inzwischen im Internet Vordrucke, sodass Interessierte bequem eine Patientenverfügung online erstellen können.

Für die Wirksamkeit einer Patientenverfügung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein

In § 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB sind die gesetzlichen Grundlagen der Patientenverfügung klar definiert. Der Verfügende muss volljährig und einwilligungsfähig sein. Einwilligungsfähigkeit beschreibt eine Person, die in der Lage ist, Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen, zu beurteilen und danach zu handeln. Trifft dies nicht zu, muss ein Vertreter bestimmt werden, der über einzelne medizinische Behandlungen entscheidet. Bei dieser Person kann es sich um einen Bevollmächtigten oder Betreuer handeln. Hierfür muss neben der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt werden. Eine Patientenverfügung ist nur in schriftlicher Form zulässig und benötigt eine rechtskräftige Unterschrift. Ist die Person hierzu nicht mehr in der Lage, ist eine notarielle Beurkundung vorzunehmen.

Diese Gründe sprechen für eine Patientenverfügung

Krankenschwester betreut ältere DameÄrztliche und pflegerische Maßnahmen können in Deutschland nur praktiziert werden, wenn eine Zustimmung des Patienten oder seines Vertreters erfolgt. Nur in medizinischen und akuten Notfällen dürfen Behandlungen ohne diese Zustimmung ausgeführt werden, solange sie dem mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Wer bestimmte Behandlungen wünscht oder ablehnt, sollte dies im Vorfeld schriftlich festhalten. So dient eine Patientenverfügung Ärzten und Pflegefachkräften als Indikator, ob lebenserhaltende Maßnahmen eingeleitet oder beendet werden dürfen. Gleichzeitig lässt sich bestimmen, ob bei unheilbaren Zuständen intensivmedizinische Versorgung durch Palliativmedizin ersetzt werden darf, was dem Betroffenen ein würdevolles Sterben mit dem Fokus auf Leitminderung in einem Hospiz ermöglicht.

Online Schritt für Schritt durch die Bausteine der Verfügung führen lassen

Eine Patientenverfügung online zu erstellen, ist eine einfache Prozedur. Das Onlinetool führt die Nutzer Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte, die auf den Bausteinen des Bundesministeriums für Justiz basieren. Trotzdem sollte auf eine konkrete Beschreibung gewünschter oder abzulehnender Behandlungsmethoden geachtet werden. Allgemeine Formulierungen wie beispielsweise „Keine lebenserhaltenden Maßnahmen erforderlich“ stellen keine ausreichend spezifizierten Behandlungsentscheidungen dar. Davon abgesehen ist eine Patientenverfügung online zu erstellen eine bequeme und vorsorgliche Maßnahme, um für medizinische Notsituationen gerüstet zu sein. Damit die Rechtsgültigkeit des Dokuments gewährleistet ist, muss die Verfügung ausgedruckt und unterschrieben werden. Die Online-Patientenverfügung ersetzt jedoch keine persönliche Beratung durch qualifizierte Fachkräfte aus dem medizinischen oder juristischen Bereich. Wer alles richtig machen möchte, sollte sich vorher beraten lassen.

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Gina Sanders – stock.adobe.com

Mehr Infos zu dem Thema finden Sie hier:

https://www.dein-service.org/ab-wann-braucht-man-eine-patientenverfuegung/